Abtreibung: Das kommt auf mich zu! (Teil 1) || PULS Reportage - PULS Reportage

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Abtreibung: Das kommt auf mich zu! (Teil 1) || PULS Reportage

Ungewollt schwanger - und jetzt? Reporterin Ariane möchte herausfinden, was auf sie zukommen würde, wenn sie ungewollt schwanger wäre. Für ihre Recherche denkt sie sich ein realistisches Szenario aus: 21 Jahre alt und ungewollt schwanger nach einem One-Night-Stand. Sie begibt sich auf den Weg von der Beratung bei profamilia über die Recherche nach einer Praxis hin zum Termin des Schwangerschaftsabbruches. Sie klärt allgemeine, rechtliche und gesellschaftliche Fragen zum Thema mit Expert*innen und reist für die Antworten auf ihre Fragen von München bis Berlin. Laut §218 im Strafgesetzbuch ist eine Abtreibung verboten. Es gibt allerdings Bedingungen, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei bleibt: Ein Schwangerschaftsabbruch kann bis zur zwölften Woche nach Empfängnis unter der Voraussetzung einer staatlich anerkannten Beratung und der Erklärung, dass ein Kind die Schwangere in eine "unzumutbare Notlage" bringen würde, durchgeführt werden. Die Entscheidung liegt am Ende bei der schwangeren Person selbst. Knapp 95.000 Frauen haben in Deutschland nach einem Beratungsgespräch wie dem bei profamilia im Jahr 2016 abgetrieben. Schwangerschaftsabbrüche werden im Alter zwischen 15 und 45 Jahren durchgeführt, die meisten Frauen sind aber zwischen Ende zwanzig und Mitte dreißig. Was sind die häufigsten Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch? Welche Methoden gibt es? Woher erfahre ich, wer einen Schwangerschaftsabbruch durchführt und wo befinden sich die Anlaufstellen? Welche Unterschiede gibt es zwischen Stadt und ländlichen Regionen bei der Aufsuche von Praxen? Was bedeutet es für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und welche rechtlichen Konsequenzen hat es, darüber zu informieren? Es geht um den §219a, die Kosten, und die Schwierigkeiten, die Frauen im Prozess des Schwangerschaftsabbruchs begegnen.

 

Bemerkungen

PULS ist das junge Programm des Bayerischen Rundfunks, die beiden Reporter*innen Ariane Alter und Sebastian Meinberg gehen jede Woche neuen Themen auf den Grund. Teil 2 der Doku findet ihr hier.

Didaktische Hinweise

Die aktuelle Debatte um die Paragrafen §218 und §219a kann anhand dieses Beispiels in Form einer Gruppendiskussion angestoßen werden.