Ich habe abgetrieben - Repro Rechte

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Ich habe abgetrieben

Der dokumentarische Kurzfilm entstand in Anlehnung an das stern-Cover aus dem Jahre 1971 (u. a. mit Alice Schwarzer) mit dem Titel „Wir haben abgetrieben“. Hinter dem „Wir“ standen 374 Cis-Frauen, die sich klar gegen den Paragrafen §218 stellten. Dieser beschreibt Schwangerschaftsabbrüche als Straftat. Mittlerweile können schwangere Personen unter Umständen den Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Ein „Muss“ ist dabei immer ein Beratungsgespräch bei vorgegebenen Stellen. Erst 72 Stunden danach darf der Abbruch erfolgen. Weiterhin ist es für durchführende Ärzt*innen laut Paragrafen §219a auch eine Straftat, wenn diese selbst Patient*innen über ihr Angebot dazu informieren. Anlass dieses Projektes war die Verurteilung der Frauenärztin Kristina Hänel, die neben anderen die Debatte zur rechtlichen und sozialpolitischen Lage in Deutschland mehr in die Öffentlichkeit brachte.

Bemerkungen

Triggerwarnung: Die Schilderung der hier dargestellten Abtreibungs-Erfahrungen können retraumatisierend sein. 

Diese Arbeit ist Teil eines größeren intersektionalen queerfeministischen Dokufilmprojektes mit dem Arbeitstitel Interruptio (mit freundlicher Unterstützung des Gunda-Werner-Instituts). Es forscht explizit zu reproduktiver Gerechtigkeit in Deutschland und soll als Gegenstimme zu Fakenews/Fehlinformationen und christlich-fundamentalistischen Netzwerken stehen. Das Kollektiv Kinokas hat dafür Interviews mit Personen zu ihren Schwangerschaftsabbrüchen geführt. Entstanden sind Erfahrungsberichte, die für sich stehen, und die im Verhältnis zu den anderen Geschichten die Unterschiede, Ähnlichkeiten und Vielfalt der Erfahrungen aufzeigen. Gemeinsam geben diese Geschichten auch Auskunft darüber, wie reproduktive Gerechtigkeit in Deutschland erlebt wird und wie sich der institutionelle Rahmen auf Individuen auswirkt.

Es sollte immer beachtet werden, dass auch Personen mit funktionierender Gebärmutter schwanger werden können, die keine Cis-Frauen sind (z. B. Transpersonen, Interpersonen oder nicht-binäre Personen). Eine Frau im Video beschreibt die Voreingenommenheit der Berater*in beim „Konfliktgespräch“. Je nach Beratungsstelle und Beratungsperson können diese Erfahrungen sehr unterschiedlich sein. Im Idealfall sollte diese keine Eigeninteressen in den Vordergrund rücken, siehe auch hier

Didaktische Hinweise

Der Film sollte mit entsprechenden Hinweisen (Triggerwarnungen siehe oben) gezeigt werden.